Was kann als Marke eingetragen werden?

Der erste und wichtigste Schritt zum Schutz Ihres Unternehmens ist sicherlich, dass Sie für die Registrierung Ihrer Unternehmensmarke bescheiden. Bevor Sie dies tun, müssen Sie jedoch die Voraussetzungen für die Registrierung einer Marke kennen und über diese im Klaren sein.

Eine EU-Marke kann aus beliebigen Zeichen bestehen, insbesondere aus Wörtern (einschließlich Personennamen), Zeichnungen oder Mustern, Buchstaben, Zahlen, Farben, Produktformen, Produktverpackung oder sogar Geräuschen.

Bis zum 1. Oktober 2017 war es völlig notwendig, die Handelsmarke graphisch darzustellen, um sie registrieren zu können. Dennoch, aufgrund der Verordnung (EU) 2015/2424 kann die Markenanmeldung jedoch ohne grafische Darstellung versandt werden, solange Ihre Marke durch akzeptierte Formate dargestellt werden kann.

Je nachdem, was Sie schützen möchten (ein Wort, eine Figur, eine Farbe usw.), haben Sie unterschiedliche Optionen für die Registrierung der Marke.

Marken müssen Waren und Dienstleistungen unterscheiden können. Um wählbar für die Registrierung zu sein, sollte Ihre Marke bezeichnend sein und Sie sollten nicht beschreiben, was Sie verkaufen. Nachfolgend finden Sie eine Liste der wichtigsten Anforderungen.

Die Marke muss bezeichnend sein

Die Verbraucher sollten Ihr Zeichen für das, was es ist, erkennen zu können, und sie sollten auch Sie von anderen Unternehmen auf dem Markt unterscheiden, damit Sie Ihre Markenidentität und Ihren Markenwert schützen und aufbauen zu können.

Die Unterscheidungskraft führt zur Erfüllung der wichtigsten Funktion einer Marke, nämlich die Fähigkeit, die Produkte und Dienstleistungen eines Wirtschaftsteilnehmers von denen anderer Wirtschaftsteilnehmer zu unterscheiden. Eine Marke hat keine Unterscheidungskraft, wenn sie diese Funktion nicht erfüllt, und die Abwesenheit der Unterscheidungskraft kann auch von der Aspekte, die in anderen unbedingten Ablehnungsgründen angegeben wurden.

Wenn ein Unternehmen sich nur durch einen einzigen Charakter identifizieren möchte, muss ein Bildelement (Logo) hinzugefügt werden. Zum Beispiel, die europäische eingetragene Marke „f“ von Facebook, Inc., 009724774 – F.

Darüber hinaus, als zusätzliche Anforderung, darf eine Marke nicht nur aus üblich verwendeten Zeichen oder Vorgaben wie Art, Qualität, Menge, Bestimmungsort, geografischer Herkunft usw. bestehen.

Die Marke sollte nicht beschreiben, was Sie verkaufen

Ihre Handelsmarke muss kein Monopol für ein Zeichen schaffen, das einfach die von Ihnen angebotenen Waren und / oder Dienstleistungen beschreibt. Diese Zeichnen sollten für alle verfügbar bleiben: für Sie und für  Ihre Wettbewerber.

Die Marke sollte nicht ausschließlich aus der Form des Produkts bestehen

Wenn die Form des Produkts aufgrund seiner Beschaffenheit vorgegeben ist oder wenn ein technisches Ergebnis erforderlich ist, dass dem Produkt einen gehaltvollen Wert verleiht, dann kann dieser nicht der einzigen Gegenstand des Markenschutzes sein. Zum Beispiel, der LEGO Baustein wurde in der Rechtssache C-48/09 entkräften.

Die Marke darf nicht in die Irre führen, wenn es um den Ursprung, die Qualität oder die Beschaffenheit der Produkte geht

Insbesondere darf die Marke keine Elemente enthalten, die sich auf einen anderen Produkttyp beziehen könnten, wodurch der Verbraucher in die Irre geführt werden könnte. Zum Beispiel können wir die Marke „Fisch“ für Hühnerprodukte nicht registrieren, da der Verbraucher irregeführt wird, um zu glauben, dass er Fisch anstelle von Hühnerfleisch kauft.

Eine Marke darf nicht gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen oder Elemente mit hohem Symbolwert oder religiösen Symbolen enthalten

Dieser unbedingte Ablehnungsgrund bezieht sich auf die Tatsache, dass die Gestaltung einer Marke keine Beleidigungen, unanständige Wörter oder Bilder, Anstiftungen oder Hinweise enthalten darf, die die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten stören oder beeinträchtigen könnten.

Ebenso, religiöse Symbole (Kreuze, Heiligenbilder, Bilder religiöser Persönlichkeiten usw.) oder Elemente mit hohem symbolischem Wert sollten nicht in der Marke enthalten sein.

Elemente, die eine Sondergenehmigung benötigen

Abbildungen oder Embleme, Flaggen und Farben, Insignien, Abzeichen, heraldische Zeichen usw. dürfen nicht im Inhalt der Marke oder in der Handelstätigkeit ohne Zustimmung der zuständigen Behörde oder des Rechtsinhabers, verwendet werden.

Um die unbedingten Gründe für Ablehnung nicht zu bezweifeln, empfehlen wir Ihnen uns zu kontaktieren, um profesionelle Beratung zu erhalten.