Was sind die Voraussetzungen, die für die Registrierung eines Unternehmens in Rumänien notwendig sind?

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist die am weitesten verbreitete Rechtsform in Rumänien. Sie können Ihr Unternehmen registrieren, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Nachdem die Entscheidung getroffen wurde, ein Unternehmen in Rumänien zu gründen, müssen Sie erstens die Verfügbarkeit prüfen und der Name des Unternehmens reservieren.

Dann ist es notwendig eine Reihe von Dokumenten um die Unternehmen in Rumänien zu gründen. Die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sind über das Handelsregister eingetragen und es sind einige Dokumenten von der Aktionären und Verwalter erforderlich, wie zum Beispiel: die Gründungsurkunde (die bestimmte Informationen enthalten muss), sowie Angaben und Unterschriftsmuster.

Falls es sich bei den zukünftigen Geschäftspartnern um ausländische Unternehmen handelt, fordert das rumänische Handelsregister auch die Registrierungsunterlagen zum Nachweis ihrer Existenz an.

Wenn Sie keine Zeit haben, nach Rumänien zu kommen, kann die Firmensregistrierung online über eine authentische Vollmacht erfolgen.

Es ist auch erforderlich, ein Bankkonto für das gezeichnete Mindestkapital (ca. 70 EUR) zu eröffnen. Und man muss nicht persönlich in Rumänien sein, um das Unternehmen einzurichten.

Gleichzeitig müssen Sie einen Geschäftssitz für das Unternehmen bereitstellen, zumindest zu Registrierungszwecken (ein virtuelles Büro, das von TAS Registration für 6 oder 12 Monate zur Verfügung gestellt wird).

Das Unternehmen gilt als rechtmäβig und betriebsfähig, sobald diese Etappen durchgeführt sind und die Registrierungsdokumente für das Unternehmen, einschließlich einen Handelsregisterauszug, ausgestellt sind.

Für ausländische Staatsbürger, die in Rumänien nicht besteuert sind, gelten besondere Anforderungen. Das Gesetz legt fest, dass eine eidesstattliche Erklärung erforderlich ist, derzufolge die Person nicht in Rumänien registriert ist und alle Voraussetzungen erfüllt, um Gesellschafter oder Verwalter zu sein. Diese besonderen Anforderungen beziehen sich auf das Strafregister und das Bestehen von Steuerschulden gegenüber dem Staatshaushalt.

Vergessen Sie nicht, dass eine natürliche Person oder ein anderes Unternehmen kann als alleiniger Gesellschafter einer einzigen GmbH sein. Natürlich können diese an mehreren Gesellschaften mit beschränkter Haftung als Gesellschafter beteiligt sein, die Aktien zusammen mit anderen Gesellschafter halten. Nicht zuletzt ist es nicht möglich, dass sich eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die einen alleinigen Gesellschafter hat, ihrerseits als Alleingesellschafter einer anderen Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu sein.

Der Hauptvorteil bei der Gründung einer GmbH liegt darin, dass die Gesellschafter im Falle einer Zahlungsunfähigkeit nur im Rahmen der Vermögenswerte der Gesellschaft und des Gesellschaftskapitals antworten. Die Anzahl der Gesellschafter ist auf 50 begrenzt, was mehr als notwendig ist, da die meisten Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht mehr als 5 Gesellschafter haben.

Darüber hinaus, betrifft die Vielseitigkeit dieser Art von Rechtsform ein sehr lohnendes Steuersystem, da die meisten GmbH von einer Ersetzung von 16% der Körperschaftsteuer mit einer Einkommenssteuer von 3% profitieren.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie bereit sind, um die ersten Schritte zu machen ein Geschäft in Rumänien zu starten.