Wenn Sie noch nie daran gedacht haben, ein Unternehmen in Rumänien zu gründen, sollten Sie diese Option jetzt in Betracht ziehen. Und es gibt ziemlich starke Gründe, um sich dafür zu entscheiden.
In Rumänien gibt es seit 2018 eine ziemlich günstige Steuersystem für neu gegründete Handelsgesellschaften, nämlich eine Einkommensteuer von nur 3% bis zu einem Betrag von 1.000.000 EUR. Dies macht Rumänien zu einer attraktiven Option für neue Investoren.
Außerdem müssen diejenigen, die sich für die Einstellung eines neuen Arbeitnehmers entscheiden, eine reduzierte Einkommensteuer von 3% auf nur 1% zahlen. Als Grundregel wird keine Körperschaftsteuer, sondern eine Einkommensteuer bezahlt.
Nach rumänischem Recht müssen kleine Unternehmen, die die Schwelle von 50.000 Euro nicht erreichen, keine Mehrwertsteuer zahlen.
Rumänien hat keine Hinzurechnungsbesteuerung (CFC auf Englisch), die Merkmale eines Einkommenssteuersystems sind, das die künstliche Steuerstundung durch den Gebrauch von niedrig besteuerten Offshore-Unternehmen einschränken soll. Also können Sie Unternehmen aus dem Ausland verwalten.
Auβerdem, seit 2018 beträgt die Einkommensteuer nur 10%. In Rumänien gibt es keine regulierte Vermögensteuer, Wohlstandssteuer (wealth tax). Ebenso gibt es keine Erbschaftsteuer oder Besteuerung der Übertragung, abgesehen von Immobilientransaktionen.
Rumänien hat daher eine Reihe von neuen Möglichkeiten, die für diejenigen, die interessiert sind hier anzulegen, eingeführt wurden, ein attraktives Ziel für Investoren, die eine starke Basis für ihre Beschäftigungen in der gesamten EU und weltweit suchen.
Eine reduzierte Körperschaftssteuer, die vorliegende Vorteile für die Registrierung eines Unternehmens, niedrige Kosten für die Erhaltung eines Unternehmens und die erschwingliche Arbeitskraft sind alle wichtige Gründe, die die potenzielle Investoren bei der Suche nach durchführbaren Zielorte in Betracht ziehen sollten.
Das Registrierungsverfahren einer rumänischen Gesellschaft ist einfach. Die Anforderung der Existenz lokaler Verwalter ist nicht auferlegt. Gleichzeitig ist es erlaubt, dass die Aktien auch zu 100% von Ausländern gehalten werden.
Die zwei Haupttypen von Handelsgesellschaften sind die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die AG (Aktiengesellschaft), wobei der Hauptunterschied in dem geringen Gesellschaftskapital besteht, das der erste Typ benötigt (200 Lei, weniger als 50 Euro), sowie die Möglichkeit zwischen 1 und 50 Aktionäre zu besitzen. Die Aktiengesellschaften anderseits verlangen ein Mindestkapital von 90.000 Lei (rund 20.000 Euro) und erlauben die Eintragung bei mindestens zwei Aktionären.
Die oben genannten Informationen stellen keine steuerlichen oder rechtlichen Hinweise für die Situation Ihres Unternehmens dar. Wir können dennoch alle Fragen beantworten, die sich auf dieses Thema beziehen. Möchten Sie mit uns zusammenarbeiten?