Eröffnung eines Unternehmens in Rumänien

Wenn Sie über die Gründung eines Unternehmens in Rumänien nachdenken, erfahren Sie in diesem Artikel, welche Arten von Unternehmen den rumänischen Gesetzen unterliegen, um herauszufinden, welches am besten zu Ihnen passt. Das Registrierungsverfahren erfordert einige rechtliche Formalitäten wie die Registrierung beim Handelsregister und bei der Steuerverwaltung, was automatisch durch das Handelsregister erfolgt.

Ab dem Tag der Eintragung in das Handelsregister erhält das Unternehmen die Rechtspersönlichkeit und kann daher ihre Tätigkeiten durchführen.

Das rumänische Gesetz, das die Unternehmen und ihre Registrierung reglementiert, ist Gesetz Nr. 31/1990, die 5 Arten von juristischen Personen festsetzt, aus denen Sie wählen können, um ein Geschäft in Rumänien aufzubauen. Jedoch sind nur zwei Arten von Unternehmen aufgrund ihres günstigen Systems am häufigsten vertreten.

Die rumänische Gesellschaft mit beschränkter Haftung – (GmbH)

Dies ist die beliebteste Form der Vereinigung in Rumänien und wird von den meisten ausländischen Investoren in Rumänien bevorzugt. Das Mindestkapital des Unternehmens beträgt nur 200 RON (etwa 50 Euro). Das Unternehmen kann einen einzigen Aktionär haben, aber eine Person kann einen Alleinaktionär einer einzelnen Gesellschaft mit beschränkter Haftung sein.

Der Hauptzug einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist, dass die Haftung für die Schulden der Gesellschaft auf gezeichnete und bezahlte Aktien beschränkt ist. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann von mindestens einem Aktionär (ausschliesslich) und nicht mehr als 50 Aktionären (50) gegründet werden. Die Aktionäre können Einzelpersonen (natürliche Personen) und/oder Unternehmen sein.

Wenn eine Person beabsichtigt, Aktionär an mehreren Gesellschaften mit beschränkter Haftung zu sein, muss mindestens eine Aktie von einer anderen natürlichen oder juristischen Person besitzt werden. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung kann nicht eine endere Gesellschaft mit beschränkter Haftung als alleinigen Aktionär haben, die ihrerseits einem einzigen Gesellschafter gehört.

Eine rumänische Gesellschaft wird von einem oder mehreren Verwalter/Geschäftsführer geführt, die über volle oder beschränkte Befugnisse verfügen und möglicherweise rumänische oder ausländische Staatsbürger sind. Ebenfalls der Begriff Verwalter/ Geschäftsführer kann auch begrenzt oder unbegrenzt sein.

Es gibt keinen Unterschied zwischen Unternehmen, die mit oder ohne ausländisches Kapital wirken. Wenn eine GmbH einen Alleinaktionär hat, kann dieser Aktionär auch ein Angestellter der Gesellschaft sein (in diesem Fall muss ein Arbeitsvertrag erstellt und bei der rumänischen Arbeiterkammer eingereicht werden).

Für weitere Informationen über die Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Rumänien kontaktieren Sie uns bitte, und wir geben Ihnen gerne alle notwendigen Informationen.

Die anderen Arten von Unternehmen sind: „Gesellschaft im Kollektivnamen“ in Rumänien, „Silent Partners Company“ in Rumänien, „Partnerschaft durch Aktien“ in Rumänien – all diese sehr isoliert und wenig verbreitet.

In Bezug auf die fünfte Gesellschaft, die das rumänische Recht reglementiert, die Aktiengesellschaft (AG), kann diese normalerweise an der Börse notiert werden, und wir werden in einem anderen Artikel darüber sprechen.